In vielen Regionen Baden-Württembergs ist es an sonnigen Wochenenden kaum noch ruhig: Motorräder röhren im Minutentakt vorbei – oft so laut, dass Gespräche unterbrochen werden, Naturerlebnis zur Nebensache wird oder der Aufenthalt im eigenen Garten zur Qual wird. Doch die gute Nachricht ist: Betroffene Gemeinden und Bürger müssen das nicht einfach hinnehmen.
Der Handlungsleitfaden Motorradlärm des Landes Baden-Württemberg gibt Behörden – und indirekt auch der Bevölkerung – erstmals konkrete Kriterien an die Hand, wie sie sich gegen störenden Motorradlärm auch außerhalb geschlossener Ortschaften zur Wehr setzen können.
Laut Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1a Nr. 4 StVO) dürfen Straßenverkehrsbehörden Straßen sperren oder beschränken, wenn dies der Vermeidung erheblicher Belästigungen in Erholungsgebieten dient. Darunter fallen nicht nur Naturparke, sondern auch stark frequentierte Wanderwege, Aussichtspunkte, Badeseen, Grill- und Spielplätze oder Ferienhausgebiete.
Entscheidend ist, dass die jeweilige Umgebung überwiegend der Erholung dient.
Ein häufiger Irrtum: Bei der Bewertung von Lärm geht es nicht um Jahresdurchschnittswerte. Vielmehr zählt das, was Menschen in besonders lärmintensiven Zeiten tatsächlich erleben – vor allem an schönen Wochenenden zwischen April und September, wenn das Erholungsbedürfnis besonders groß ist. Genau dann ist der Motorradverkehr auch am stärksten – teilweise fünfmal höher als in den Wintermonaten.
Der Leitfaden nennt klare Schwellenwerte, ab denen eine Beeinträchtigung der Erholungsfunktion als erheblich gilt:
Wichtig: Diese Werte müssen an mindestens einem Drittel der Wochenend- und Feiertage im Zeitraum April bis September überschritten werden – das heißt etwa 10 Wochenenden pro Saison.
Nur dann gilt die Belastung als systematisch und nicht als bloßer Einzelfall.
Wer sich von Motorradlärm belästigt fühlt, kann sich aktiv einsetzen:
✅ Lärmereignisse dokumentieren (z. B. mit Datum, Uhrzeit, Ort, Video, Foto)
✅ Die Gemeinde oder das Landratsamt informieren – und auf den Handlungsleitfaden Motorradlärm verweisen
✅ Verkehrszählungen unterstützen oder beantragen – idealerweise mit geprüften Geräten (z. B. BASt-zugelassene Zähltechnik)
✅ Zusammenarbeit mit Umweltverbänden oder Bürgerinitiativen suchen
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Behörden gezielte verkehrsrechtliche Maßnahmen ergreifen, z. B.:
Auch örtliche Gegebenheiten wie kurvige Strecken, Steigungen oder Schluchten, in denen sich der Schall verstärkt, werden berücksichtigt. Ebenso die Lage lärmempfindlicher Einrichtungen, wie Rastplätze, Aussichtspunkte oder Campingplätze, die durch den Lärm besonders beeinträchtigt werden.
Motorradlärm ist nicht nur lästig, sondern kann auch rechtlich als erhebliche Störung der Erholung gewertet werden. Mit dem neuen Handlungsleitfaden des Landes Baden-Württemberg haben Bürger und Gemeinden nun ein konkretes Werkzeug, um sich für mehr Ruhe und Lebensqualität einzusetzen – insbesondere an den Tagen, an denen sie sie am meisten brauchen.
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Schon mit wenig Aufwand kann jeder helfen und viel mehr bewirken als man glaubt!
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