Die Polizei kann nur das Standgeräusch (Nahfeldmessmethode) messen und es mit dem Wert vergleichen, der im Fahrzeugschein steht. Wenn jemand an seinem Motorrad manipuliert hat, dann kann die Polizei das beanstanden und bestrafen. Damit werden die Motorradfahrer erwischt, die ihr Motorrad manipuliert haben.
Aber wenn der Hersteller im Fahrzeugschein 105 dB eingetragen bekommen hat und 105 dB auch gemessen werden, dann ist alles gut. Mit anderen Worten: Die superlauten Motorräder dürfen weiterhin legal fahren. Das ist unbefriedigend und löst das Lärmproblem also nicht wirklich.
Auf dieser Website kann man sehen, wieviele Motorräder es gibt, die die Grenze von 95 Dezibel (!) bereits im Standgeräusch überschreiten und in Deutschland trotzdem unbehelligt und legal fahren dürfen. (Hinweis: die verlinkte Seite runterscrollen, bis man zu den Lärmwerten der einzelnen Hersteller kommt)
Man könnte zum Beispiel festlegen, dass ein Fahrzeug in allen Fahrsituationen (nicht nur bei der Beschleunigung von 50 auf 80 km/h) die Lärmgrenze von 78 dB nicht überschreiten dürfen. (Das hat der Bundesrat jetzt ja auch gefordert). Allerdings bringen die Maßnahmen nur sehr langfristig etwas, da Motorräder durchaus 20 oder 30 Jahre gefahren werden. Und die alten Fahrzeuge haben Bestandsschutz. Kurz- und mittelfristig bringen strengere Zulassungsvorschriften also nicht die dringend notwendige Entlastung. Zudem wird die Gremienarbeit dazu erfahrungsgemäß 5, 10 oder noch mehr Jahre dauern, insbesondere da das ja ein EU-Thema ist (Stichwort: EU-Typgenehmigung). Mehr dazu in diesem Beitrag.
Generelle Fahrverbote für Motorräder sind Unsinn und sind auch nicht durchsetzbar! Die Mehrheit der vernünftigen Fahrer würde für die Rücksichtslosigkeit einer Minderheit bestraft.
Das ist ein guter Schritt und in Tirol wird das ja schon erfolgreich gemacht!
Man würde festlegen, dass alle Fahrzeuge (übrigens Motorräder und Sportwagen gleichermaßen!), die im KFZ Schein ein Standgeräusch von 95 Dezibel oder mehr eingetragen haben, auf bestimmten Strecken oder Gebieten am Wochenende nicht mehr fahren dürfen. Man würde z.B. schlicht alle Natur- und Erholungsgebiete im Südschwarzwald in so eine Lärmschutzzone aufnehmen.
Dieser Typ von Regelung hat eine große Menge von Vorteilen
Wie kann man Fahrverbote nach dem Tiroler Modell umgehen?
Im Internet wird seit Einführung des Tiroler Modells in Österreich jetzt nicht mehr nur beschrieben, wie Maschinen lauter gemacht werden können, sondern z.B. in diesem Artikel der Motorradpresse wird erklärt, wie man Maschinen leiser bekommt,
Hinter dem Link findet man mit etwas Scrollen das nachfolgendes Zitat:
“Die einschließlich Chef Hubert Sommer aus nur sechs Mitarbeitern bestehende Firma macht Motorräder leiser. Sie bietet beispielsweise an, das Standgeräusch einer nach Euro-3 homologierten BMW R nineT von 98 auf 94 dB(A) zu reduzieren, inklusive TÜV-Segen. Nötig sind dafür zwei dB-Killer-Einsätze, die von Hattech im originalen Schalldämpfer punktuell verschweißt werden – Preis 560 Euro. Darin enthalten sind die Kosten einer Einzelabnahme, die der Halter beim TÜV durchführen lassen muss. Dieser bestätigt die Reduzierung des Standgeräuschs auf 94 dB(A), was zu guter Letzt auf der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wird (Kosten: circa 15 Euro). Zudem bietet Hattech für alle R1200/1250 GS-Modelle Schalldämpfer an, die zu einer deutlichen Lautstärkereduzierung führen.
Dem Betrieb haben die aktuelle Lärmdiskussion und die Tiroler Sperrungen unverhofft zu einer gesteigerten Auftragslage verholfen.”Wir haben seither täglich bis zu 200 Anfragen bekommen. Die Leute wollen wissen, wie sie ihre Maschinen leiser kriegen”.
Ist der Standgeräuschwert aus dem KFZ-Schein ein guter Indikator für das tatsächliche Fahrgeräusch?
Zunächst muss man feststellen, dass schon die Fahrgeräuschmessung nach der in den Lärmschutzvorschriften genannten Norm (EU) Nr. 540/2014 kein guter Indikator für das tatsächliche Fahrgeräusch ist. Diesbezüglich möchte ich auf die jüngste Untersuchung des Bundesumweltamtes verweisen. Dort wurden drei aktuelle Motorradtypen detailliert in Bezug auf das praktische Einhalten der neuesten Fahrgeräusch Lärmnormen unter die Lupe genommen. Die folgenden Maschinen wurden vom UBA geprüft: die Kawasaki Ninja ZX-10R, die BMW R NineT Urban G/S und die Harley-Davidson Softail Heritage Classic. Bei allen drei Typen stellte sich heraus, dass die Maschinen die geltenden Fahrgeräusch-Lärmgrenzwerte zwar formal einhalten, in der Prüffahrt bei realen Fahrbedingungen (in der Grafik als “Worst Case” bezeichnet) aber weit überschreiten, teilweise um 20 Dezibel!
Die Pressemitteilung des Umweltbundesamts und der Link zur Studie finden Sie hier.
Und recheriert man nun die Standgeräuschwerte dieser Maschinen, dann findet man z.B. für die Kawasaki Ninja ZX-10R und die BMW R NineT Urban G/S Standgeräuschwerte von 97 bzw. 98 Dezibel. Für die Harley-Davidson Softail Heritage Classic konnte ich leider keine offiziellen Werte im Internet finden, wohl aber Online-Kommentare in Motorradforen, die dieser Maschine Standgeräuschwerte von knapp 100 Dezibel bescheinigen.
Fazit: Es gibt also klare Indizien dafür, dass ein Zusammenhang zwischen lauten Standgeräuschwerten und zu lauten Fahrgeräuschen besteht. Das sagt einem auch der gesunden Menschenverstand: Motorräder, die nach der Nahfeldmethode schon um Stand bei mittleren Drehzahlen (wie bei der Nahfeldmethode vorgeschrieben) Werte von bis zu 107 Dezibel haben (z.B. bestimmte Ducati Modelle), werden bei voller Belastung (z.B. bei hochtourigen Beschleunigungsfahrten) nicht plötzlich leiser werden. Nur Vertreter der Motorradlobby behaupten das Gegenteil, allerdings ohne das mit Beweisen zu unterlegen.
Zu guter Letzt: Die Motorsportexperten am Nürburgring setzen ebenfalls auf das Standgeräusch (Nahfeldmethode) als Indikator für den tatsächlichen Lärm beim Fahren. Am Nürburgring gilt eine Fahrordnung und da steht im Paragraph 6 (LÄRM / UMWELT) folgendes drin:
“Fahrzeuge, die die im Fahrzeugschein eingetragenen Lärmgrenzwerte bezüglich der Stand- und Fahrgeräusche nicht einhalten, sind vom Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen. Außerdem dürfen der Lärmgrenzwert gemäß Nahfeldmessmethode (95 Dezibel) sowie der von der NG festgelegte maximale Schallleistungspegel (130 Dezibel, gemessen bei der Vorbeifahrt) nicht überschritten werden.”
Was am Nürburgring in Sachen Lärmschutz gilt, dass sollte doch mindestens auch bei den normalen Straßen in Erholungs- und Naturgebieten gelten. Das ist sicher keine übertriebene Forderung.
Neben den zulassungsbedingten Lärmschutzvorschriften gibt es in Deutschland auch noch verhaltensbezogene Vorschriften, z.B. den Paragraphen 1 (2) der StVO, der wie folgt lautet:
„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Bereits vor über 30 Jahren hat das BGH festgestellt: “Die Feststellung, ob die Geräuschentwicklung eines Kraftfahrzeuges das technisch unvermeidbare Maß überstiegen hat, unterliegt keinen festen Beweisregeln, die die freie Beweiswürdigung des Tatrichters im konkreten Fall einengen. Eine Feststellung des Maßes der Geräuschentwicklung durch ein Geräuschmeßgerät ist nicht erforderlich.” (BGH, Beschluss vom 30. Juni 1977 – 4 StR 689/76).
Dies wäre eine Grundlage, damit die Polizei einen Fahrer, der z.B. beim Beschleunigen rücksichtslos die volle Motor- und damit Lärmleistung seines Fahrzeuges freilässt, mit einer Geldbuße belegt, ohne dass dazu eine explizite Lärmmessung durch die Polizei erfolgen muss.
Dazu folgende Erläuterung: Ein Fahrzeug, das laut Zulassung im KFZ-Schein 200 km/h fahren darf, hat damit ja auch noch nicht automatisch das Recht erwirkt, dass es z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h fahren darf.
Genauso sollten gelten, dass ein Fahrzeug, dass laut Zulassung zwar z.B. 100 dB laut sein darf, diese maximale Geräuschentwicklung durch das Verhalten des Fahrers aber nur dann entfalten darf, wenn man nicht z.B. durch ein bewohntes Gebiet oder ein Erholungs- oder Naturgebiet fährt.
Wenn es also in diesen genannten Gebieten auch möglich wäre, ohne Ausnutzung des vollen Lärmpotentials die Strecke zu befahren, dann müsste das verpflichtend sein und ein entsprechender Verstoß müsste nach den Vorgaben des BGH-Beschlusses (also ohne Lärmmessgerät) kontrolliert und ggfs. geahndet werden können.
Es gibt im deutschen Recht den Paragraph 49 (1) StVZO. Er lautet wie folgt:
“Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.”
Allerdings gilt der nicht für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung. Hier bricht EU-Recht leider das Bundesrecht. Nachdem die Fahrzeugindustrie das entdeckt hatte, begann der Unsinn mit Sound-Management, Klappenauspuffanlagen, Außenlautsprechern und künstlichen Fehlzündungen. Das sind alles Einrichtungen, die ein leises Fahrzeug absichtlich laut machen und deshalb unzulässig sein müssen!
Auch unter EU-Recht muss gelten: “Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.”.
Ansonsten muss man sich schon fragen, warum wir Deutschland und EU-weit zig Millarden für Lärmschutzmassnahmen und für die Behandlung lärmbedingter Gesundheitsschäden ausgeben, aber gleichzeitig per Gesetz die absichtliche Erzeugung von unnötigem Lärm erlauben.
In der Schweiz gilt für alle Fahrzeuge - auch Motorräder - außerorts ein Geschwindigkeitslimit von 80 Km/h. Nur auch Schnellstraßen bzw. Autobahnen darf man schneller als 80 km/h fahren. Auf normalen Straßen (z.B. in Erholungs- und Naturgebieten) ist es also schon deshalb ruhiger als bei uns in Deutschland.
Zudem werden in der Schweiz die Verstöße gegen Tempolimits und Lärmbestimmungen deutlich drastischer bestraft als in Deutschland.
Solange die deutschen Regeln nicht an die Schweizer Regeln angepasst werden, kommt es zu einem zunehmenden Motorrad-Tourismus der Schweizer Motorrad-Fahrer in die angrenzenden deutschen Gebiete, z.B. in den Schwarzwald. Dadurch stärkt der Lärm hier noch mehr an.
Schreiben Sie eine Mail an info@rettet-die-stille.de und wir senden Ihnen gerne eine Kontoverbindung für Ihre Spende.
Schon mit wenig Aufwand kann jeder helfen und viel mehr bewirken als man glaubt!
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