Viele Motorräder haben im Fahrzeugschein ganz legal einen vom Motorradtyp abhängigen Lärmwert von 95, 100 oder 107 Dezibel eingetragen. Die imposanten Lärmwerte vieler Zweiräder (z.B. die “Ducati Panigale V4 R” mit 107 Dezibel) kann man hier erfahren.
Kontrolliert die Polizei “lärmverdächtige” Motorräder mit der dafür vorgesehenen “Nahfeldmessmethode”, so wird ganz einfach der eingetragene Lärmwert mit dem tatsächlich gemessen Wert verglichen. Weicht die Messung dann um mehr als 5 Dezibel nach oben ab, dann gibt es einen Strafzettel, ansonsten kann man weiterfahren.
Schon die 5 Dezibel Toleranz sind ein Unding, denn alle 10 Dezibel verdoppelt sich die empfundene Lautstärke. Das ist ungefähr so, als ob man in einer Tempo 50 Zone mit 70 erwischt wird und von der Polizei ohne Strafe freundlich durchgewunken wird.
Wirklich frustrierend - auch für die Beamten vor Ort - ist aber, dass z.B. die eingangs erwähnte “Ducati Panigale V4 R” mit einem in der Kontrolle real gemessenen Standgeräuschwert von 110 Dezibel (in Worten einhundertzehn Dezibel!) straflos weiterfahren darf! Dabei entsprechen 110 Dezibel einer Kettensäge in 1 m Entfernung. In die Nähe eines solchen Fahrzeugs darf man eigentlich nur mit massivem Ohrschutz treten.
Der eigentliche Skandal ist aber, dass ein solch ohrenbetäubender Fahrzeuglärm nicht einmal auf dem Nürburgring erlaubt ist. Deshalb die Bezeichnung “Nürburgring-ähnlich”: Am Nürburgring ist es deutlich leiser, dort gibt es eine Fahrordnung und da steht im Paragraph 6 (LÄRM / UMWELT) folgendes drin:
“Fahrzeuge, die die im Fahrzeugschein eingetragenen Lärmgrenzwerte bezüglich der Stand- und Fahrgeräusche nicht einhalten, sind vom Befahren des Nürburgrings ausgeschlossen. Außerdem dürfen der Lärmgrenzwert gemäß Nahfeldmessmethode (95 Dezibel) sowie der von der NG festgelegte maximale Schallleistungspegel (130 Dezibel, gemessen bei der Vorbeifahrt) nicht überschritten werden.”
Mit anderen Worten: Auf der Rennstrecke Nürburgring dürfen Fahrzeuge im Standgeräusch maximal 95 dB laut sein, auf den “Rennstrecken” im Schwarzwald (z.B. auf der B 500 am Schluchsee) und in jedem anderen Erholungs-, Naturgebiet oder Wohngebiet in Deutschland dürfen Motorräder (übrigens auch Sportwagen) legal mit Standgeräusch-Werten fahren, die z.B. 100, 105 oder 107 dB (plus 5 dB Toleranz, also 112 dB!) laut sind.
Das ganze zeigt das komplette Versagen der deutschen und der EU-Lärmgesetzgebung. Sie hat sich von der Lärmlobby einwickeln lassen. Jetzt braucht es in Deutschland zeitnah eine Änderung der Gesetzgebung, die das “Tiroler Model” (Fahrverbote ab 95 Dezibel nach Nahfeldmessmethode) erlaubt. Das könnte innerhalb von Monaten beschlossen werden, wenn man dann will.
Schreiben Sie eine Mail an info@rettet-die-stille.de und wir senden Ihnen gerne eine Kontoverbindung für Ihre Spende.
Schon mit wenig Aufwand kann jeder helfen und viel mehr bewirken als man glaubt!
Motorradlärm im Erholungsgebiet: Bürger können sich jetzt wehren
Günther der Treckerfahrer zu Motorradlärm
Messung von Stand- und Fahrgeräusch aus polizeilicher Praxis
Messung von Stand- und Fahrgeräusch aus polizeilicher Praxis
Landesverkehrsminister Hermann: Viele Motorräder sind unzumutbar laut unterwegs
Was gegen Motorradlärm helfen würde (und was nicht)
Nürburgring-ähnliche Verhältnisse im Südschwarzwald
Nach der Podiumsdiskussion: Email an BW-Verkehrsminister Herrmann
Im Schwarzwald: Gemeinsam gegen den Motorenlärm
Keine Motorsportflieger über dem Naturschutzgebiet Feldberg!
Warum verschärfte Zulassungsvorschriften allein nicht viel bringen
Interessante Zahlen von einem Lärmdisplay im Süddschwarzwald
Regierungspräsidium Freiburg widerspricht dem Bundesverkehrsministerium
Bericht zum Motorradlärm im Südkurier
Leserbriefe und Zeitungsberichte - Teil 1
So einfach gehts: Vorbild Österreich - Das Tiroler Modell